ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
H Design Werbetechnik & Fahrzeugfolierung
§ 1 Geltungsbereich & Vertragspartner
(1) Für alle Geschäftsbeziehungen, Angebote, Lieferungen, Montagen und Dienstleistungen der Firma H Design Werbetechnik & Fahrzeugfolierung (nachfolgend „Auftragnehmer“ oder „H Design“) und ihren Auftraggebern (nachfolgend „Kunde“) gelten ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) in ihrer zum Zeitpunkt der Auftragserteilung gültigen Fassung.
(2) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Bedingungen des Kunden werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn H Design ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.
§ 2 Angebot, Preise & Vertragsschluss
(1) Alle Angebote von H Design sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind.
(2) Ein Vertrag kommt durch die schriftliche Auftragsbestätigung (auch per E-Mail oder Messenger/WhatsApp), durch die Unterzeichnung eines Auftragsangebots oder durch die tatsächliche Ausführung der beauftragten Leistung zustande.
(3) Nachträgliche Änderungen des Leistungsumfangs bedürfen der schriftlichen Bestätigung und können zusätzliche Kosten sowie Terminverschiebungen nach sich ziehen.
§ 3 Besondere Bestimmungen für Fahrzeugfolierungen (Voll- & Teilfolierung)
Bei einer standardmäßigen Fahrzeugvoll- oder Teilfolierung werden nur die sichtbaren, lackierten Außenflächen foliert.
In tieferen Spaltmaßen kann die originale Lackfarbe je nach Blickwinkel sichtbar bleiben.
Wir verwenden ausschließlich Markenfolien u. a. von 3M, Bruxsafol, Avery Dennison, Orafol und weiteren Herstellern.
Die Haltbarkeit der verwendeten Folie richtet sich nach den Angaben des jeweiligen Folienherstellers und liegt zwischen 3 und 5 Jahren.
Dabei handelt es sich um Durchschnittswerte, welche sich auf normale mitteleuropäische Bewitterungs- und Umweltbedingungen beziehen. Trotz aller gebotenen Sauberkeit sind Partikeleinschlüsse nicht vollständig zu vermeiden.
Direkt nach einer Folierung können sich noch kleine Luftbläschen unter der Folie befinden. Je nach Umgebungstemperatur verschwinden diese erfahrungsgemäß innerhalb einiger Tage bzw. bis zu drei Wochen, da die Luft durch die Folie diffundiert. Die Bläschenbildung ist Teil des Klebstoff-Aushärtungsprozesses.
Aus Gründen der technischen und langfristigen Haltbarkeit ist es zulässig, Anbauteile aus mehreren Folienstücken zu folieren, wodurch Überlappungen entstehen können.
Bei der Ausführung von Folierungen orientieren wir uns an den definierten Standards der GEWA (General Wrapping Association e. V.).
Eine Fahrzeugfolierung dient einem temporären Verwendungszweck und ist nicht für die gesamte Lebensdauer eines Fahrzeugs ausgelegt.
§ 4 Garantie, Gewährleistung, Reklamation & Nachbesserung
Auf die von uns ausgeführte Verklebearbeit gewähren wir eine Garantie von 1 Monat. (Die Garantiefrist dient der Überprüfung möglicher Verarbeitungs- oder Montagefehler, da sich diese erfahrungsgemäß innerhalb dieses Zeitraums zeigen.)
Von der Garantie ausgeschlossen sind Schäden, die durch unsachgemäße Reinigung, insbesondere durch häufige Reinigung mit Hochdruckreinigern, Vandalismus sowie übermäßige mechanische, physikalische oder chemische Beanspruchung entstehen.
Wird die Beseitigung eines Mangels gefordert, behalten wir uns das Recht auf Nachbesserung vor.
Reklamationen und Garantieansprüche müssen innerhalb von 14 Tagen nach Auftreten des Mangels schriftlich gemeldet werden. Andernfalls kann der Garantieanspruch nicht mehr berücksichtigt werden.
§ 5 Anlieferung & Zustand des Untergrunds / Fahrzeugs
(1) Das zu beklebende Fahrzeug bzw. Objekt ist vom Kunden in gründlich gereinigtem, trockenem und wachsfreiem Zustand anzuliefern. Erforderliche Vorreinigungen oder das Entfernen von Wachsen, Versiegelungen oder Altfolien werden gesondert nach Aufwand berechnet.
(2) Für Lackschäden, die beim Entfernen von Folien an nachlackierten, unzureichend haftenden oder vorgeschädigten Lacken entstehen, übernimmt H Design keine Haftung.
§ 6 Zahlungsbedingungen & Eigentumsvorbehalt
(1) Rechnungen sind, sofern nicht anders vereinbart, bei Fahrzeugabholung bzw. Fertigstellung ohne Abzug zur Zahlung fällig.
(2) Bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen aus dem Vertrag bleibt die gelieferte Ware bzw. das Werk Eigentum von H Design.
§ 7 Schlussbestimmungen & Gerichtsstand
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
(2) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.